LexInvo Muusbarg 12b, 22397 Hamburg Stand: Juni 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ANFLAY UG haftungsbeschränkt, Muusbarg 12b, 22397 Hamburg, handelnd unter der Marke LexInvo, und ihren Kunden über den LexInvo E-Rechnungskonvertierungsdienst. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LexInvo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt; dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung.
2. Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Bestellformulars, Bestätigung in Textform oder Freischaltung zur produktiven Nutzung zustande. Leistungsumfang, Preise, Go-live, Postfächer, Ausgabeformate, Speicherfristen, Laufzeit und Sonderabsprachen ergeben sich aus Angebot oder Bestellformular. Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Sondervereinbarungen, Bestellformular oder Angebot, der Auftragsverarbeitungsvertrag, diese AGB. Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.
3. Leistung von LexInvo
LexInvo stellt einen automatisierten Dienst zur technischen Extraktion, Konvertierung, Bereitstellung und, soweit vereinbart, elektronischen Zustellung von Rechnungsdaten bereit. PDF-Rechnungen werden in vereinbarte elektronische Rechnungsformate, insbesondere XRechnung, ZUGFeRD oder Factur-X, umgewandelt. Unterstützt werden nur die im Bestellformular vereinbarten Eingabewege, Ausgabeformate, Zustelllogiken, Layouts und Zusatzfunktionen. ERP-Integrationen, API-Anbindungen, besondere Empfängerlogiken, Sonderentwicklungen oder andere Eingabeformate sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Leistungsgrenzen
LexInvo erbringt ausschließlich eine technische Serviceleistung. Eine rechtliche, steuerliche, buchhalterische, kaufmännische oder inhaltliche Prüfung der Rechnungen findet nicht statt. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, steuerliche Ordnungsgemäßheit, Pflichtangaben, Rechnungsnummern, Umsatzsteuerbehandlung, Empfängerdaten, Prüfung, Archivierung und Weiterverarbeitung. LexInvo ist kein revisionssicheres Archivsystem, Dokumentenmanagementsystem, Buchhaltungssystem oder steuerlicher Berater.
5. Onboarding, Testphase und Go-live
Soweit ein Onboarding vereinbart ist, stellt der Kunde vor Go-live echte und repräsentative Musterrechnungen mit relevanten Layouts, Rechnungstypen und Empfängern bereit. LexInvo stellt angemessene Schulungsunterlagen und Prozesshinweise zur Verfügung. Der Go-live setzt die Freigabe oder Bestätigung nach dem vereinbarten Verfahren voraus. Änderungen an Layouts, Vorlagen, Absenderdaten, Empfängerlogiken oder sonstigen verarbeitungsrelevanten Strukturen können eine erneute Kalibrierung erfordern und nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet werden.
6. Leistungsparameter und Einreichungsvorgaben
Die konkreten Leistungsparameter stehen im Bestellformular oder Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung gilt als Standardprozess: eine PDF-Rechnung pro E-Mail an das dedizierte Eingangspostfach, Konvertierung in das vereinbarte Ausgabeformat, Zustellung an die auf der Rechnung angegebene Empfänger-E-Mail-Adresse, temporäre Speicherung im Dashboard für 30 Tage und keine Langzeitarchivierung durch LexInvo. Jede Datei muss lesbar, vollständig, technisch verarbeitbar und mit freigegebenen Layouts vergleichbar sein. Rechtswidrige, schädliche, beschädigte, passwortgeschützte oder ungeeignete Dateien dürfen nicht eingereicht werden.
7. Verarbeitung, Prüfung und Speicherung
Verarbeitete Rechnungen werden nur vorübergehend im vereinbarten Dashboard oder Bereitstellungsweg gespeichert und können während der Speicherfrist heruntergeladen oder gelöscht werden. Nach Ablauf der vereinbarten Speicherfrist, standardmäßig 30 Tage, werden Daten automatisch und dauerhaft gelöscht, sofern keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. Automatisierte Extraktion und OCR können Fehler erzeugen; der Kunde muss Ergebnisse nach seinem Risikoprofil prüfen, insbesondere bei neuen Layouts, geänderten Rechnungstypen oder ungewöhnlichen Inhalten. Während einer vereinbarten Stabilisierungsphase unterstützt LexInvo bei fehlgeschlagenen Verarbeitungen; danach überwacht der Kunde Fehler selbst über die bereitgestellten Kontrollmöglichkeiten.
8. E-Mail-Versand und Zustellung
Der Ausgang der E-Rechnungen kann vorbehaltlich technischer Machbarkeit über eine Kundenadresse oder LexInvo-Adresse erfolgen. Nutzt der Kunde eine eigene Adresse, stellt er geeignete SMTP-Zugänge oder ein anderes sicheres Verfahren bereit und bleibt verantwortlich für Berechtigung, Provider-Limits, Postfachsicherheit, Absenderreputation, SPF, DKIM, DMARC und vergleichbare Konfigurationen. LexInvo haftet nicht für Nichtzustellung durch fehlende, falsche oder veraltete Empfängeradressen, Spamfilter, Provider-Limits, Blacklisting, volle Postfächer, kundenseitige SMTP-Probleme, Ablehnung durch Empfänger oder sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LexInvo. LexInvo garantiert nicht, dass zugestellte E-Mails geöffnet, gelesen, gebucht, bezahlt oder verarbeitet werden.
9. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt vor Einreichung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Rechnungen und Empfängerdaten sicher, überwacht Verarbeitungsvorgänge und Fehlermeldungen, meldet Abweichungen unverzüglich und unterhält geeignete interne Prüf-, Archivierungs- und Nachweisprozesse. Er stellt sicher, dass er zur Übermittlung aller Rechnungsdaten einschließlich personenbezogener Daten berechtigt ist, benennt mindestens einen fachlichen und einen technischen Ansprechpartner und informiert LexInvo über Änderungen.
10. Preise, Abrechnung und Zahlung
Preise, Einrichtungsgebühren, nutzungsabhängige Entgelte, Mindestbeträge und Zahlungsziele ergeben sich aus Angebot oder Bestellformular. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden nutzungsabhängige Entgelte monatlich nachträglich und einmalige Gebühren nach Go-live oder nach dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Nicht enthalten sind insbesondere kundenseitige E-Mail-Providerkosten, ERP-Kosten, Archivkosten Dritter, steuerliche Beratungskosten sowie Kosten für Sonderentwicklungen oder Leistungsänderungen.
11. Support, Verfügbarkeit und Dienste Dritter
Technische Probleme sind an info@lexinvo.com oder an die vereinbarte Supportadresse zu melden. Reaktionszeiten sind keine Behebungszusagen, sofern kein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde. LexInvo bemüht sich mit wirtschaftlich angemessenen Mitteln um einen zuverlässigen Betrieb; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Der Dienst kann durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, höhere Gewalt, Hosting-Anbieter, Microsoft Azure, E-Mail-Provider, Internetdienste oder sonstige Drittanbieter zeitweise eingeschränkt sein. Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LexInvo haftet LexInvo nicht.
12. Nutzungsrechte, Zugang und Sicherheit
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung von Software, Quellcode, Modellen, Skripten, Schnittstellenlogik oder internen Verarbeitungskomponenten ist nicht geschuldet. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten und unbefugte Zugriffe sind unverzüglich zu melden. Missbräuchliche Nutzung, Umgehung von Sicherheitsmechanismen und das Einreichen rechtsverletzender oder gefährdender Inhalte sind untersagt.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit LexInvo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt LexInvo als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO; der Kunde bleibt Verantwortlicher. Die Verarbeitung richtet sich nach einem separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag, der vor produktiver Verarbeitung personenbezogener Echtdaten geschlossen sein muss. Der Kunde stellt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung und Verarbeitung sicher und informiert betroffene Personen, soweit erforderlich. Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung des vereinbarten Dienstes verarbeitet, soweit Bestellformular oder AVV nichts anderes regeln.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische, kaufmännische und betriebliche Informationen vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten stammen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Vertraulichkeit gilt drei Jahre nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, solange sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.
15. Haftung
LexInvo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftung. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet LexInvo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Zahlungsverzögerungen, Nichtzahlung durch Rechnungsempfänger, Vertragsstrafen gegenüber Dritten sowie Schäden aus unterbliebener Prüfung, Korrektur, erneuter Einreichung, Aufbewahrung oder Archivierung durch den Kunden ausgeschlossen. Keine Haftung besteht für Fehler, Verzögerungen oder Schäden durch unleserliche, unvollständige, beschädigte, passwortgeschützte, nicht standardkonforme oder geänderte Rechnungsformate, fehlerhafte Kunden- oder Empfängerdaten, kundenseitige Systeme oder E-Mail-Konfigurationen, Provider-Limits, Spamfilter, Ablehnung durch Empfänger, Drittanbieterstörungen oder sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LexInvo. LexInvo haftet nicht für steuerliche, rechtliche, buchhalterische oder kaufmännische Verwertbarkeit der erzeugten E-Rechnung, soweit Fehler auf Angaben, Inhalte, Layouts, Systeme, Prüfprozesse oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen sind.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufzeit, Erstlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus Angebot oder Bestellformular. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit bestätigtem Go-live; monatlich laufende Verträge können von jeder Partei mit einem Monat Frist zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bei vereinbarter Erstlaufzeit kann der Kunde mit der vereinbarten Frist zum Ende der Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit kündigen. LexInvo kann mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die weitere Leistungserbringung unter Abwägung beider Interessen nicht zumutbar ist, insbesondere bei wiederholten Verarbeitungsfehlern aufgrund von Rechnungsformaten, missbräuchlicher Nutzung, Sicherheitsrisiken, Änderungen bei Drittanbietern, regulatorischen Anforderungen oder dauerhaft unverhältnismäßigem Aufwand. Bis zum Beendigungsdatum verarbeitete Rechnungen und entstandene Gebühren werden abgerechnet. Der Kunde muss benötigte Daten vor Vertragsende und vor Ablauf der Speicherfrist selbst herunterladen; danach werden sie gelöscht, sofern keine Pflicht entgegensteht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17. Leistungsänderungen und AGB-Änderungen
Wünscht der Kunde zusätzliche Layouts, Empfängerlogiken, ERP- oder API-Anbindungen, Ausgabeformate, Prüfregeln oder sonstige Änderungen, stimmen die Parteien Umfang, Kosten und Zeitplan gesondert ab. LexInvo ist nicht zur Umsetzung verpflichtet, wenn Änderungen technisch unmöglich, wirtschaftlich unverhältnismäßig, rechtlich riskant oder sicherheitsrelevant bedenklich sind. Bis zur Einigung bleibt der bisherige Leistungsumfang maßgeblich. LexInvo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen, wenn LexInvo hierauf hingewiesen hat. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen AGB fort; LexInvo kann dann nach den vertraglichen Regeln kündigen.
18. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form gilt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
LexInvo, Hamburg
